Arbeitsrecht aktuell
Arbeitnehmer sollten Resturlaub nicht verstreichen lassen
Der angesparte Resturlaub eines Kalenderjahres verfällt leider auch bei Krankheit nach 15 Monaten nach Ende des Urlaubsjahres, auch wenn Arbeitnehmer ihn wegen Erkrankung im Laufe des betreffenden Jahres nicht in Anspruch nehmen konnten. Auch müssen Arbeitgeber nach Ablauf dieser Frist die verbliebenen Urlaubstage bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ausbezahlen. Natürlich kann von Seiten des Arbeitgebers ein Kompromiss gefunden werden, so dass die Nachteile einer langfristige...
von Redaktion Dortmunder-Anwalt.de